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Der Brief liegt auf dem Küchentisch: Der Vermieter verlangt Nebenkosten für die letzten zwei Jahre — obwohl im Mietvertrag nie von Betriebskosten die Rede war. Oder er schickt eine Abrechnung, die längst hätte kommen müssen, und erwartet jetzt Nachzahlung. Zwei Szenarien, zwei unterschiedliche Rechtsfragen — aber in beiden Fällen hat der Mieter starke Schutzrechte auf seiner Seite.

Drei Nettokaltmieten hat der Mieter bei Einzug hinterlegt — und jetzt, nach dem Auszug, will der Vermieter das Geld wegen offener Mietschulden oder ausstehender Nebenkosten behalten. Dieses Szenario gehört zu den häufigsten Streitigkeiten im Wohnraummietrecht.
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